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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Angebote und Aufträge
Unsere Angebote richten sich nicht an private Verbraucher. Unsere Kataloge sind zur Information unserer Kundschaft bestimmt Sie sind ohne unsere Verbindlichkeit und begründen keine Vertragsverhältnisse mit ELTE Licht GmbH. Jeder Auftrag bedeutet immer die vollständige Annahme unsererAuftragsbedingungen in der aktuellen Form. Aufträge oder Angebote, von uns direkt oder von unseren Vertretern werden erst dann gültig, wenn sie von unserer Hauptverwaltung akzeptiert und schriftlich bestätigt werden. Alle unsere Waren dürfen nur nach den einschlägigen Vorschriften und Regelungen von Fachleuten installiert werden. Die Mindestauftragsgröße beträgt € 1000.-*), Basis ab Werk, ohne USt oder Zölle. Jeder Erstauftrag wird nur registriert und angenommen, wenn der Besteller seine Identität uns von seiner Bank bestätigen lässt und seine Handelsregisternummer und USt-Nummer nachweist.


*) oder der Wert von1000 € in einer anderen gängigen EU-Währung oder in US $ oder British Pounds.


Preise:
Preise in unseren Preislisten sind Basispreise ohne Steuern (VAT, USt, etc.), ohne Zölle und Frachten ab Werk Kleve. Wo anwendbar und vereinbart, werden Steuern, sonstige Abgaben zum Endbetrag der Rechnung hinzugefügt, basierend auf den aktuellen Tarifen und Raten, gültig am Versandtag. Sofern nicht anders vereinbart, kann die Gesamtsumme unserer Basispreise im Fall der Veränderung der bestellten Mengen und der Änderung von Spezifikationen, sofern sie vor Produktionsbeginn Sonderanfertigungen bekanntgegeben werden, angepasst werden. In dem Fall, dass unsere Kunden Aufträge erteilen, die von den von uns gemachten Angeboten so abweichen, dass sie für uns unakzeptabel werden, können wir kostenfrei von unseren Angeboten zurücktreten, und die Annahme des Auftrages verweigern. Unsere Rechnungen enthalten nie Zölle. Zölle und Frachten sind ausschließlich vom Kunden zu bezahlen.


Lieferzeiten :
Sofern nicht in einem schriftlichen Vertrag mit uns vereinbart, dienen Lieferzeiten nur zur Information und dürfen nicht als verbindlich angesehen werden. Wir übernehmen auch keine Haftung für Verzögerungen auf dem Frachtweg. Die Nichteinhaltung von unverbindlichen Lieferzeiten kann keine Verzugsstrafen zur Folge haben, ebenso wie die Nichteinhaltung der uns vom Frachtführer mitgeteilten Dauer der Frachtung. Im Fall von Teillieferungen dürfen die Zahlungen für die gelieferten Waren nicht verzögert werden. Sollten Zahlungen zurückgehalten werden, werden die Restzahlungen für die noch nicht gelieferten Teile des Auftrags vor Versand der restlichen Teile eines Auftrags zur Zahlung fällig. Wenn der Versand von fertigstellten Waren durch Verschulden des Kunden verzögert wird, wird die Ware auf Kosten des Kunden eingelagert. Die entstehenden Kosten für Lagerung und Handling gehen zu Lasten des Kunden. Diese Kosten dürfen nicht mit der offenen Rechnung für die gesamte Sendung verrechnet werden. Der Kunde ist weiter zur Einhaltung seines Vertrages sowie zur Abnahme der bestellten Waren verpflichtet.


Versand:
Der Versand der Waren erfolgt ausnahmslos auf das Risiko des Käufers, auch wenn die Sendung mit dem Vermerk "Frachten bezahlt" versendet worden sind. Der Käufer ist verpflichtet:

(1) bei Warenerhalt unverzüglich in Gegenwart des Frachtführers festzustellen, in welchem Zustand die Sendung vom Frachtführer angeliefert worden ist; er muss die Menge der gelieferten Waren überprüfen und feststellen, ob die Mengen mit der Rechnung identisch sind; er muss feststellen, ob Verpackungen oder deren Inhalt beschädigt sind. Hierzu muss ein Schadensprotokoll aufgenommen werden und vom Frachtführer bestätigt werden.

(2) In einem Übergabeprotokoll muss jede Beschädigung (Umfang der Beschädigung, fehlende Pakete und Fehlmengen, Beschädigungen der Verpackung durch Feuchtigkeit, Glasbruch, usw.) genau beschrieben und aufgeführt werden. Nachlässige und unvollständige Schadensmeldungen, Hinweis auf spätere Kontrolle von Qualität Liefermengen und Schaden an der Ware sind null und nichtig, und haben keine rechtliche Verbindlichkeit.
(3) Diese Schadensprotokolle zusammen mit der Bestätigung des letzten Frachtführers müssen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Sendung mit eingeschriebenem Brief an uns geschickt werden. Die Schadenmeldung muss unabhängig davon spätesten am auf die Anlieferung folgenden Tag mit Fax oder e-mail an uns vorab geschickt werden. Werden diese Pflichten vom Käufer oder seines bevollmächtigten Empfängers nicht oder nur teilweise erfüllt, verfallen die Verpflichtungen der Transportgesellschaft oder des Transporteurs auf Schadensersatz bzw. Ersatz der abhanden gekommen Waren. Nur der Kunde hat das Recht diese Schadensersatzforderungen für Verspätungen, Beschädigungen oder Verschwinden von Waren usw. gegen den Transporteur geltend zu machen.


Lieferbedingungen:
Die Lieferung von Standardartikeln aus unseren Katalogen und Sonderanfertigungen erfolgt ausschließlich auf Basis "ab Werk". Für Aufträge mit einem Volumen unter 1000 € netto werden die Kosten für Verpackung, Rechnungsstellung und eventuell nötige Dokumente in Höhe von 90€ in Rechnung gestellt. Der Kunde trägt zusätzlich die Kosten für den von ihm bestellten Sondertransport, wie Expressversand, Luftfracht, Kurierversand, usw.


Zahlung:
Sonderanfertigungen unterliegen anderen Zahlungsbedingungen als Standardartikel. Sie müssen zwischen ELTE und dem Kunden fallweise vertraglich vereinbart werden, bevor die Produktionsplanung beginnt. In jedem Fall muss ein Zahlungsplan für das einzelne Projekt vereinbart werden, der mit dem Fortschritt der Produktion, der eventuellen Teillieferungen übereinstimmt. Die Endzahlung wird grundsätzlich vor Versand der letzten Teillieferung fällig. Der gesamte Finanzplan muss von einer deutschen Geschäftsbank sichergestellt und garantiert sein. Unsere Rechnung für Standardartikel aus unseren Katalogen muss ohne jeden Abzug bezahlt werden, spätestens an dem Tag, wenn die Ware zur Auslieferung bereitsteht. Wenn die Zahlung zu diesem Termin nicht erfolgt, behalten wir uns das Recht vor, die Auslieferung nicht auszuführen.
Für den Fall, dass der Kunde sich weigert, seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach Mahnung nicht nachzukommen, wird der Vorgang automatisch der Rechtsabteilung übergeben. Der geschuldete Rechnungsendbetrag wird dabei um 10% erhöht. Im Fall, dass der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten kommt, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag fristlos und ohne Vertragsstrafen für ELTE Licht GmbH zu kündigen. Jeder Erstauftrag eines neuen Kunden muss bei Auftragserteilung vollständig bezahlt werden. Zahlungen müssen ausschließlich über den Bankweg erfolgen. Barzahlungen müssen direkt durch Einzahlung an unsere Bank durch den Kunden erfolgen.


Eigentumsrecht:
Das Eigentum an unserer Lieferung bleibt bis zur erfolgten, vollständigen Zahlung unserer Rechnungen bei ELTE Licht GmbH. Beim Versand der Waren geht die Gefahrtragung ausnahmslos auf den Kunden über.


Rückgabe von Waren:
Die Rückgabe von Katalogwaren darf nur nach schriftlicher Bestätigung erfolgen. Die Rückgabe von Sonderanfertigungen oder Waren, die nicht in unseren Katalogen erscheinen, ist nicht möglich Wenn die genehmigte Rückgabe aufgrund von Gründen erfolgt, die nicht von ELTE Licht GmbH zu vertreten sind, beträgt die Rückzahlung des Kaufpreises nur maximal 80% des Kaufpreises, dies unter der Voraussetzung, dass die Ware intakt und unbeschädigt und in Originalverpackung ist. Zur Begutachtung behalten wir uns vor, einen vereidigten Sachverständigen hinzuzuziehen. Kosten einer eventuellen Wiederherstellung, Verpackung und Rücktransport werden ebenfalls mit der Gutschrift verrechnet.


Garantien:
Der Käufer erhält grundsätzlich die gesetzlich vorgesehenen Garantien und Zusagen der Gewährleistung. Die Garantie ist ausdrücklich auf das jeweilige vollständige Produkt beschränkt, sowie auf den Ersatz von defekten Teilen, ohne einen Ersatz von Kosten für Lieferverzug, Ausbau und Einbau dieser Teile. Beschädigungen, die aufgrund von nicht durch ELTE Licht GmbH zu vertretenen Vorfällen geschehen sind, sind nicht von der von ELTE Licht GmbH gewährten Garantie gedeckt.

Jede Garantieleistung ist ausgeschlossen in Fällen von unsachgemäßer Verwendung oder höherer Gewalt. Ebenfalls erlischt die Garantie für unsachgemäßen Einbau von Ersatzteilen, sowie bei Nachlässigkeit, fehlender Beaufsichtigung und Kontrolle, unsachgemäßer Reparatur oder Verwendung von Teilen, die nicht von uns freigegeben sind. Nichtbeachtung unserer Gebrauchsanweisung oder unserer Verträge führt ebenso zum Erlöschen der Garantien.


Muster und Sonderanfertigungen:
Alle Anfertigungen und Lieferung von Mustern oder Standardprodukten erfolgen erst nach Erhalt eines entsprechenden Auftrags, der von uns akzeptiert worden ist. Die entsprechende Rechnung ist nach Erhalt zahlbar. Für den Fall, dass der entsprechende Gesamtauftrag an uns erteilt wird, wird die bezahlte Rechnung kreditiert und mit der Gesamtabrechnung für den Auftrag verrechnet. Die Rechnung für Muster wird ebenfalls kreditiert wenn die Muster in unbeschädigtem Zustand an uns zurückgeschickt werden. Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch und Waren die nicht in unseren Katalogen enthalten sind, können nicht zurückgegeben werden und gutgeschrieben werden.


Neuentwicklung von Waren:
Das geistige Eigentum (Copyright) an unseren Entwürfen oder maßgefertigten Mustern , die verschickt oder übersandt worden sind, bleibt bei ELTE Licht GmbH. Unsere Entwicklungen oder Muster dürfen nicht kopiert, weitergegeben oder nachgefertigt werden, es sei denn, es geschieht mit unserem schriftlichen Einverständnis oder mit einer entsprechenden vertraglichen Regelung. Sie müssen in jedem Fall an uns - auch physisch -zurückgegeben werden.


Verbesserungen:
Da wir ständig an Verbesserungen und Weiterentwicklung unserer Produkte arbeiten, behalten wir uns ausdrücklich vor, unsere Produkte nach Bedarf zu verändern und zu verbessern. Maße, die in unseren Katalogen oder Preislisten angegeben sind, sind unverbindlich und können ohne Ankündigung verändert werden. Wir können ebenso, wenn es nötig sein sollte, die Produktion einzelner Produkte oder Produktgruppen einstellen. In diesen Fällen sind wir nicht verpflichtet, diese Artikel nachzuliefern oder neu anzufertigen, selbst wenn sie für einzelne Projekte spezifiziert worden sein sollten.


Anwendbare Gesetze und Gerichtsstand:*)
Unser Verträge und Geschäftsbedingungen basieren ausschließlich auf deutschem Recht. Im Streitfall liegt die Zuständigkeit und Rechtsprechung
ausschließlich beim Landgericht Kleve, Schwanenburg, 47533 Kleve, auch für den Fall mehrerer Beklagten und / oder Parteien. Unsere Zahlungsmittel oder die Annahme von Zahlungen haben in keinem Fall Auswirkungen auf die Wirksamkeit dieser AGB und begründen keine anderen Gerichtsstände.
*)Diese Bedingung betrifft auch alle wirtschaftlichen Aktivitäten in der EU, außer in Großbritannien, sowie in der Schweiz und Norwegen. Es betrifft
insbesondere auch alle Waren, Standard- oder Sonderanfertigungen, die in Deutschland hergestellt worden sind
(E): 70/1609241 Terms of trade for EU / Deutsche Lieferbedingungen
Verantwortlich für den Inhalt:
ELTE Licht GmbH
HRB 14411 AG Kleve
Albersallee 16
D 47533 Kleve

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